1. Anmeldung und Vertragsschluss
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Trails Together.de bietet unterschiedliche geführte Bike Touren, Wanderungen und Schneeschuhtouren an. Mit der Anmeldung bieten Sie (Kunde) dem Veranstalter (Trails Together.de) den Abschluss eines Vertrages an. Inhalt des Vertrages sind die angebotenen und vereinbarten Leistungen. Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer anmeldet, haftet der Anmelder auch für diese, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine entsprechende Bestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Für den Vertrag gelten ausschließlich die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von Trails Together.de. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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2. Bezahlung
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Der Preis ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung, in bar oder über die auf der Website hinterlegten Zahlungsdienstleister. Eine Teilnahme ist nur bei vollständig bezahlten und vereinbarten Kaufpreis möglich. Der Kunde erhält eine Rechnung.
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3. Leistungen
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Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website www.trailstogether.de und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern werden zwischen Kunde und Veranstalter besprochen und auf Kundenwunsch dokumentiert.
Tour-Änderungen können durch den Veranstalter vor Ort, im Falle höherer Gewalt, vorgenommen werden. Für entsprechenden Ersatz und gleichwertige Touren wird bestmöglich gesorgt. Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter und Sturm. Abgebrochene Touren aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Veranstaltungs-Preises oder Teilen hiervon. Anpassungen behalten wir uns aufgrund von äußeren Umständen oder Gruppenleistungsfähigkeit vor.
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4. Voraussetzungen der Teilnehmer
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Jeder der gesund ist und den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltung genügt kann teilnehmen. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung sind ein technisch einwandfreies (E)-Mountainbike bzw. Rennrad (je nach gebuchter Veranstaltung), eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung (passender Fahrradhelm, Handschuhe, Radbrille), eine der Witterung entsprechende Kleidung sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
Während allen Touren besteht zwingend Helmpflicht sowie ein Alkoholverbot.
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5. Rücktritt durch Kunden
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Sie können jederzeit vor Reise-/Tourbeginn von der Reise/Tour zurücktreten. Mit dem Zugang Ihrer Abmeldung wird diese wirksam. Die Stornogebühren steigen in Abhängigkeit der verbleibenden Tage bis zum ursprünglich gebuchten Tour-/Reisebeginn.
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bis 4 Wochen vor Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 5% des Ticketpreises
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28 bis 22 Tage vor Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 10% des Ticketpreises
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21 bis 15 Tage Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 15% des Ticketpreises
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14 bis 1 Tag Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 20% des Ticketpreises
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Nicht-Antritt/Anreise oder Absage am Tour-/Kurstermin/Reisebeginn: 50% des Ticketpreises
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen terminliche Änderungen/Umbuchungen gewünscht, fallen in jedem Fall Umbuchungsgebühren von 5% des gebuchten Leistungspakets an.
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6. Rücktritt durch Veranstalter
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Stört der Kunde die Durchführung der Tour trotz Abmahnung des Veranstalters oder verhält er sich in einem solchem Maß vertragswidrig, das die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, kann der Veranstalter ihn von der weitern Tour ausschließen. Hierzu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. In diesem Falle behält Trails Together.de den Anspruch auf den Veranstaltung-Preis.
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7. Vertragskündigung durch höhere Gewalt
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Wird der Tour Verlauf in Folge höherer Gewalt unmöglich gemacht oder ist eine Absage aus Sicherheitsgründen geboten, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag für den geplanten Termin kündigen. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Kunden 3 Ersatztermine zur Umbuchung, auch im Folgejahr anzubieten. Falls dies nicht möglich sein sollte, erstatten wir den Veranstaltungsreis abzüglich der Stornogebühren die bei dritten Leistungsträgern anfallen können.
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8. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
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Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen terminliche Änderungen/Umbuchungen gewünscht, fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von 5% des gebuchten Leistungspakets an.
Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Tour Erfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
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9. Gutscheine
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Unsere Gutscheine sind sind 3 Jahre ab Kauf gültig. Eine Auszahlung des bereits gezahlten Gutscheinpreises ist nicht möglich.
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10. Haftung
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Soweit der Veranstalter für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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11. Haftungsbegrenzung/Verhalten der Teilnehmer beim Mountainbiken
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Mountainbiking ist eine Risiko-Sportart, die unter Umständen mit einer hohen körperichen Belastung verbunden sein kann. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Beanspruchung gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen.
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.
Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de nachgelesen werden.
Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbike Touren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.
Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.
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12. Aufgaben des Guides
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Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tour Verlauf und die Tour Dauer, z. B. aufgrund von Witterung und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
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13. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
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Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour/Wanderung sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
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14. Salvatorische Klausel
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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15. Veranstalter
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Trails Together.de
Inhaber: Renè Schikowski
Talstr. 60
79286 Glottertal
+491637703595